Qualifikation

 

 

 

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (siehe unten)

 

 

 

 

 

 

 

Fachgruppenleiter Stahlbau Schweißen Fachverband NRW

Stellvertretender Fachgruppenleiter Metallbau Fachverband NRW


Wie sieht erfolgreiche Sachverständigen-Arbeit aus?

Zitat aus einem Gerichtsurteil (aus Datenschutzgründen keine Orts- und Namensangaben):

"Das Gericht folgt bei der Entscheidung dem Gutachten des Sachverständigen Heinrichs, das in sich schlüssig, frei von Widersprüchen und auch für Laien verständlich verfasst ist. An der Fachkenntnis und den Untersuchungsmethoden des Sachverständigen bestehen keine Zweifel, auch die Parteien haben gegen sein Gutachten keine Einwände erhoben.

Der Sachverständige hat festgestellt, dass es unter Verwendung eines Kreuzbartöffners möglich gewesen wäre, das Kreuzbartschloss ohne Beschädigung und ohne Spuren zu öffnen. Anhand der Beschreibung des Einsatzes dieses Werkzeugs (Seite 10 des Gutachtens) ist nachzuvollziehen, dass die Maßnahme durch einen Fachmann jedenfalls in der Zeit von 6.45 Uhr bis zum Öffnen des Supermarktes um 8.00 Uhr erfolgreich hätte durchgeführt werden können, ohne dass eine gewaltsame Öffnung erforderlich war."

 


Öffentlich bestellt und vereidigt

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Ihre Partner, wenn es um unparteiische und fachlich kompetente Gutachten geht. 

 

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Die Folge: Auch Gutachter, die nicht vergleichbar qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter und persönlich integer Sachverständiger.

 

1. Was zeichnet öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige aus?

 

Besondere Sachkunde

Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.

 

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

 

Objektivität

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

 

Pflicht zur Gutachtenerstattung

Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. Verwandtschaft mit einer der Parteien).

 

Schweigepflicht

Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.

 

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung ent-ziehen, wenn

er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

 

2. Was sollte man sonst über öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige wissen?

 

Voraussetzung für die Bestellung sind: Studienabschluss, persönliche und fachliche Eignung, ausreichende Berufspraxis und „erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten“.

Darüber hinaus wird auch geprüft, ob er vertrauenswürdig und persönlich integer ist.

Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, muss er sich einem anspruchsvollen Prüfverfahren unterziehen.

Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet

Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, einen Rundstempel zu führen.

Während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung unterliegen Sachverständige einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen.

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Kann ein Sachverständiger seine quantitative und qualitative Fortbildung nicht ausreichend nachweisen, wir ihm die Bestellung entzogen!

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.

Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.

Im Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich nur öffentliche bestellte Sachverständige beauftragt werden.

Auch die Fähigkeit, schwierige Zusammenhänge technischen Laien verständlich und nachvollziehbar darzulegen, zeichnet den Sachverständigen aus.

Mithin haben Sachverständige die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vor-gegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass das Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann.

Ausgangspunkt des Sachverständigen ist oftmals der Vergleich eines IST – ZUSTANDES mit einem SOLL – ZUSTAND und damit auch häufig die Grundlage der Beantwortung der Beweisfragen, wenn es darum geht zu beurteilen, ob die elektrische Anlage, so wie sie erstellt und installiert wurde, tatsächlich den REGELN DER TECHNIK entspricht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.

 

3. Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden?

 

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr aus-reicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können. Solche Anlässe können sein:

-die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens

-die Beurteilung, in welcher Bauphase welche Fehler gemacht wurden, die zu bestimmten Mängel führten

-die vorbeugenden Begutachtung einer Anlage, eines Systems etc.

-die Beurteilung, ob ein Gerät oder eine Anlage die zugesicherten Eigenschaften aufweisen

-die vorbeugende Beratung und Begutachtung zu einer bestimmten Anlage oder Technik

-die unabhängige Beratung auch in der Planungsphase oder zur Entscheidungsfindung

-die Ermittlung einer Schadensursache

-die Beratung zur Sanierungsmöglichkeit und deren Kosten

-die technische Kontrolle

-die Bewertung einer Dienstleistung, Montage, Anlage oder einer anderen Sache

-Auseinandersetzungen über Preise, Honorare oder Vergütungen

-sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen

-unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken

 

Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.